
Mittwoch, 13.10.2004
Das nehme ich persönlich, Siiie! ? unverschämt: Plagiatsurteil und Begründung
Die von § 72 Urheberrechtsgesetz geforderte Bildeinrichtung fehlt bei programmierten Grafiken. Denn das Computer-programm bringt die Grafik selbständig hervor. Der schöpferische Akt liegt in der Programmierung und nicht in der Bildherstellung. Schutzgegenstand kann bei solchen Computergrafiken daher nur das Programm selbst sein, das das entsprechende Computerbild hervorbringt, wenn nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Ziffer 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz vorliegen. Der schöperische Akt liegt dann eben in der Programmierung, nicht in der Visualisierung des Programms. Beim Lichtbilderschutz nach § 72 Urheberrechtsgesetz ist es aber die eigenständige Bildeinrichtung durch den Lichtbildner, die schutzbegründend wirkt. Daran fehlt es, weil das Computerbild eben unmittelbar durch das zugrundeliegende Programm hervorgebracht wird, ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient.
Quelle: OLG HAMM Urteil, Aktenzeichen: 4 U 51/04
Vielleicht hätte man den Beklagten und Urteilsverantwortlichen einmal mit dem "notwendigen" handwerklichen Geschick ausstatten sollen und ihnen das Rohmaterial Fotos, Scanner und PC mit entsprechend installierter Software in die Hand drücken sollen. Es hätte gezeigt, wie "von allein" die Software das Werk bewerkstelligt und wieviel Knowhow und Schöpfungsgabe das "Schmuckelement" erfordert.
Nach der Lektüre gewinnt man den Eindruck, es genüge zu wissen wo die Schaltfläche ist und hat. Dem ist nicht so, das darf sich das OLG Hamm mal hinter die Ohren schreiben.
Tröstlich ist es, wenn in Simon's Blawg die Einzelfallbeurteilung betont wird und Plagiatoren sich nicht gewiss sein können so ungeschoren davon zu kommen.
Kommentare
> ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient.
Ja, ist klar, hab auch schon vermutet, dass der Computer das macht, was er will und nicht, was ich will. Praktisch natürlich, wenn mal eine Grafik nicht so aussieht, wie gewünscht oder man gar verklagt oder abgemahnt wird, wegen irgendwelchen Texten: Ich hab nichts gemacht, das war der Computer.
Pscht! Bist Du wohl still. :o)
Ich: Computer, mach mir ein Bild!
Computer: Was für eins?
Ich: Ein blaues.
Computer: ready
Da ist doch eindeutig mein Zutun dokumentiert, oder?